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   LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09   

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LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09 (https://dejure.org/2009,32977)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.2009 - 4b O 188/09 (https://dejure.org/2009,32977)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 2009 - 4b O 188/09 (https://dejure.org/2009,32977)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09
    Die Klägerin zu 1) hat sich mithin nicht sämtlicher Rechte aus dem Klageschutzrecht begeben (vgl.: BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).

    Beide Klägerinnen können ihren Unterlassungsanspruch - und ebenso die weiteren, unter 2) bis 5) erörterten Ansprüche - auch gemeinsam geltend machen; ein Nebeneinander ist möglich (BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).

    Ein Schutzrechtsinhaber kann einen Verletzer auch neben einem ausschließlichen Lizenznehmer in Anspruch nehmen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone, BGH GRUR 1992, 559 - Mikrofilmanlage), die allerdings nicht hoch zu sein braucht (BGHZ 130, 205 = GRUR 1995, 744 - Feuer, Eis & Dynamit I).

    Ein hierauf beruhender Rückgang der Lizenzeinnahmen stellt einen ersatzfähigen Schaden dar (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2005, 935 - Vergleichsempfehlung II; Kraßer, PatentR, 5. Aufl., S. 895; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 14).

    Sie kann den Ersatz ihres eigenen Schadens verlangen (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 14), allerdings erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das Klagepatent an sie lizensiert wurde.

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92

    "Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09
    Aufgrund dieses exklusiven Benutzungsrechtes steht der Klägerin zu 2) aus eigenem dinglichem Recht ein Unterlassungsanspruch zur Seite (BGH, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche I; BGH, GRUR 1995, 338 - Kleiderbügel).

    Ob und was für ein Schaden entstanden ist, bedarf keiner Klärung (BGH, GRUR 1960, 423 - Kreuzbodenventilsäcke I; BGH, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche I), wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens der Eintritt eines Schadens mit einiger Sicherheit zu erwarten ist (BGH, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche I; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 14).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09
    Ein Schutzrechtsinhaber kann einen Verletzer auch neben einem ausschließlichen Lizenznehmer in Anspruch nehmen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone, BGH GRUR 1992, 559 - Mikrofilmanlage), die allerdings nicht hoch zu sein braucht (BGHZ 130, 205 = GRUR 1995, 744 - Feuer, Eis & Dynamit I).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09
    Ein Schutzrechtsinhaber kann einen Verletzer auch neben einem ausschließlichen Lizenznehmer in Anspruch nehmen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone, BGH GRUR 1992, 559 - Mikrofilmanlage), die allerdings nicht hoch zu sein braucht (BGHZ 130, 205 = GRUR 1995, 744 - Feuer, Eis & Dynamit I).
  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09
    Aufgrund dieses exklusiven Benutzungsrechtes steht der Klägerin zu 2) aus eigenem dinglichem Recht ein Unterlassungsanspruch zur Seite (BGH, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche I; BGH, GRUR 1995, 338 - Kleiderbügel).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03

    Vergleichsempfehlung II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09
    Ein hierauf beruhender Rückgang der Lizenzeinnahmen stellt einen ersatzfähigen Schaden dar (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2005, 935 - Vergleichsempfehlung II; Kraßer, PatentR, 5. Aufl., S. 895; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09
    Die Interessen der Parteien sind vielmehr gegeneinander abzuwägen (BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; LG Düsseldorf, Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus).
  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09
    Die Interessen der Parteien sind vielmehr gegeneinander abzuwägen (BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; LG Düsseldorf, Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09
    Ob und was für ein Schaden entstanden ist, bedarf keiner Klärung (BGH, GRUR 1960, 423 - Kreuzbodenventilsäcke I; BGH, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche I), wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens der Eintritt eines Schadens mit einiger Sicherheit zu erwarten ist (BGH, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche I; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 14).
  • LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 278/08

    Lysin III

    Gegenüber einer Abnehmerin der Beklagten, der A AG in B (Aktenzeichen 4b O 188/09), hat die Kammer mit Urteil vom 03. November 2009 die geltend gemachten Ansprüche im Wesentlichen zugesprochen.

    In den Niederlanden wurde Anfang 2006 von den Klägerinnen ein Besichtigungsverfahren eingeleitet, welches von der A AG (Partei des abgetrennten Verfahrens 4b O 188/09) in die Niederlande geliefertes Lysin betraf, das von den Beklagten hergestellt und vertrieben worden war.

    Auch insoweit sind beide Klägerinnen, insbesondere die Klägerin zu 1) aktiv legitimiert, wie die Kammer in dem Parallelverfahren 4b O 188/09 bzw. das OLG Düsseldorf - I-2 U 146/09 - festgestellt hat.

  • LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 279/08

    Lysin IV

    In den Niederlanden wurde Anfang 2006 von den Klägerinnen ein Besichtigungsverfahren eingeleitet, welches von der A AG (Partei des abgetrennten Verfahrens 4b O 188/09) in die Niederlande geliefertes Lysin betraf, das von den Beklagten hergestellt und vertrieben worden war.

    Auch insoweit sind beide Klägerinnen, insbesondere die Klägerin zu 1) aktiv legitimiert, wie die Kammer in dem Parallelverfahren 4b O 188/09 bzw. das OLG Düsseldorf - I-2 U 146/09 - festgestellt hat.

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

    Nach Abtrennung des Verfahrens gegen die B AG hat das Landgericht den Klägerinnen die gegenüber dieser geltend gemachten Klageansprüche durch Urteil vom 3. November 2009 (4b O 188/09; Anlage K 35) im Wesentlichen zugesprochen.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 146/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung von

    die gemäß dem unter Ziffer I. 1. des Urteils des Landgerichts beschriebenen Verfahren hergestellte L-Aminosäure (L-Lysin) gegenüber den gewerblichen Abnehmern unter Hinweis auf den durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 03.11.2009 (4b O 188/09) und gerichtlich festgestellten und durch das heutige Urteil des Senats bestätigten patentverletzenden Zustand der Sache mit der verbindlichen Zusage zurückzurufen, gegebenenfalls bereits gezahlte Kaufpreise bzw. sonstige Äquivalente zu erstatten, sowie notwendige Verpackungs- und Transportkosten und mit der Rückgabe verbundene Zoll- und Lagerkosten zu übernehmen, auch soweit die Erzeugnisse im Zeitraum vom 30.04.2006 bis 05.12.2006 angeboten, in Verkehr gebracht, gebraucht, oder zu den genannten Zwecken eingeführt oder besessen wurden, II.
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